Ja, Ihre Krankenkasse bezuschusst Ihre Hörgeräteversorgung! Voraussetzung hierfür ist bei einer Erstversorgung eine gültige ohrenärztliche Verordnung. Bei einer Folgeversorgung ist eine ohrenärztliche Verordnung nicht notwendig. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass gesetzliche Krankenkassen nur alle 6 Jahre neue Hörgeräte bezuschussen.
Die Versorgungszyklen der privaten Krankenkassen können abweichen. Hier empfiehlt es sich, alle notwendigen Informationen vor Beginn einer Neu- oder Folgeversorgung bei Ihrer privaten Krankenkasse einzuholen.
Zunächst eine gute Nachricht: Ihre Krankenkasse bezuschusst Ihre Hörgeräteversorgung!
Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen liegt pro Seite derzeit bei ca.:
Den Zuschuss Ihrer privaten Krankenkasse erfragen Sie bitte dort. Auch empfehlen wir zu klären, ob sich u.U. die Beihilfe an Ihrer Hörgeräteversorgung beteiligt.
Die Wartungs- / Reparaturpauschale ist meist direkt bei den unverbindlichen Angeboten Ihres Hörgeräteakustikers zu finden. Sobald Ihre gesetzliche Krankenkasse einen Festbetrag in vertraglich vereinbarter Höhe zahlt, kommt für jedes Hörgerät eine Wartungs- / Reparaturpauschale hinzu. Diese Pauschale wird von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse direkt an Ihren Akustiker gezahlt.
Die Wartungs- / Reparaturpauschale gilt für den kompletten Versorgungszeitraum von 6 Jahren und beinhaltet u.a. das Auswechseln von Verbrauchsmaterialien an Ihren Hörgeräten. Darüber hinaus werden ebenfalls Reparaturen an Ihren Hörgeräten von der Wartungs- / Reparaturpauschale bezahlt. Dies geschieht bei einer Basisversorgung ohne weiteren Eigenanteil. Bei Hörgeräteversorgungen mit privater Zuzahlung können u.U. anteilige Eigenkosten entstehen.
Diese Regelung entfällt bei privaten Krankenkassen.
Wenn Ihr Hörgerät innerhalb des Versorgungszeitraumes von 6 Jahren verloren geht, muss dies von Ihrem Ohrenarzt auf einer neuen Verordnung vermerkt werden. Darüber hinaus ist es notwendig, den Verlust an Eides statt zu erklären. Die gesetzlichen Krankenkassen bewilligen im Anschluss in der Regel eine vorzeitige Neuversorgung. Im Anschluss beginnt ein erneuter Versorgungszyklus von 6 Jahren. Anteilig gezahlte Wartungs- / Reparaturpauschalen werden mit Ihrem Akustiker verrechnet.
Bei privaten Krankenkassen empfiehlt es sich, den genauen Ablauf vorab zu klären.
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